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/ Vaihingen an der Enz

Ab dem 13.06.2014 unterliegen Maklerverträge, die z.B. per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossen wurden, dem Fernabsatzgesetz und bedürfen einer Widerrufsbelehrung

Es weist Sie als Kunden lediglich darauf hin, dass das Objekt mit einer Provision verbunden ist. Selbstverständlich nur nach dem Erwerb.

Daher müssen wir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen: